030 / 56498332 030 / 56498335 info@immotaxa.de

Kosten


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Kauf/Verkaufsberatung
250 €
Netto

Prüfung der Verkaufsofferte

Ortsbesichtigung

Beratungsgespräch


Ersetzt kein Gutachten 

nur 25 km Radius bez. auf die Immotaxa-Anschrift


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Vollgutachten
je nach Aufwand

Je nach Gutachten:

Mehrere Ortsbesichtigungen

Beratungsgespräche

ausführliches Gutachten

ausführliche Darstellung der Bewertungschritte

Plausible Begründung / Haftungsübernahme

verwendbar bei Gerichten u. Banken


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Immobilien-Kurzgutachten
400 €
Netto - incl. Tax-Brief

Prüfung der Verkaufsofferte

Ortsbesichtigung
Beratungsgespräch

Kurzeinschätzung

TAX-Brief


Ersetzt kein Gutachten 

nur 25 km Radius bez. auf ddie Immotaxa-Anschrift

Kosten einer Onlinebewertung

Eine günstige Alternative zur Erstattung eines Wertgutachten  ist die Onlinebewertung. Diese Bewertung ist allerdings nur dann sinnvoll, wenn Sie eine grobe und ungenaue Einschätzung des Marktwertes Ihrer Immobilie ermitteln möchten.

Die Kosten liegen hier meist zwischen 29,00€ – 45,00€.

Bedenken Sie bitte, das durch ein Onlineportal ermittelten Daten natürlich kein Gutachten ersetzen und vor Gericht kein bestand haben, dazu fehlen weiterführende Informationen, Auskünfte bei Behörden und andere zur Ermittlung erforderlichen Eckdaten. Ein Gutachten kann immer nur von einem <strong>Sachverständigen</strong> angefertigt werden.

Honorare nach  BVS-Richtlinie

BVS-Richtlinie zur Berechnung von Honoraren für
Wertermittlungsgutachten über Immobilien
vom Dezember 2010

Vorbemerkung: Honorare für Wertermittlungsgutachten sind grundsätzlich frei verhandelbar. Die Honorarrichtlinie des BVS stellt eine unverbindliche Empfehlung für Immobilienbewertungssachverständige dar, die Mitglied eines BVS-Mitgliedsverbands sind. Sie wurde von den Fachbereichsleitern Immobilienbewertung des BVS und seiner Landesverbände erarbeitet und beschlossen.

  1.  Anwendungsbereich: Die Honorartabelle gilt für die Erstattung von Gutachten über den Verkehrswert von Grundstücken im Sinne derSachverständigenordnung. Unter Grundstück ist ein immobilienwirtschaftliches Grundstück zu verstehen. Die Anzahl der sachenrechtlichen Grundstücke ist in der Regel unbeachtlich.
  2. Anwendung der Honorartabelle: Maßgeblich ist der ermittelte Verkehrswert. Für die Fälle, bei denen Wertminderungen des Verkehrswertes erfolgen (z.B. Abschläge für Instandsetzungseinfluss, Reparatureinfluss, ökologische Lasten, Abbruchkosten, Erschließungs- probleme), ist das Honorar auf der Grundlage des ungekürzten Werts zu bemessen. Bei Verkehrswerten zwischen den genannten Werten für die Honorarbemessung kann linear interpoliert werden.
  3. Berücksichtigung von Besonderheiten:  Bei Vorhandensein von Besonderheiten ist das Honorar auf der Basis des Ergebnisses aus der Honorartabelle gesondert zu berechnen.
Besonderheit Korrektur
mehrere Wertermittlungsstichtage
pro Stichtag +20%
mehrere Qualitätsstichtage
pro Stichtag +20%
Bemerkung: beim Zusammenfallen von Qualitäts- und Wertermittlungsstichtag: nur
einmal den Faktor pro Datum
Rechte am Grundstück
Wegerecht +20%
Leitungsrecht +20%
Wohnungsrecht +30%
Nießbrauchsrecht +30%
Überbau +30%
Weitere Rechte zw. +10% und +40% je nach Schwierigkeit

Bemerkung bei Rechten am Grundstück: Beim Zusammenfallen mehrerer Rechte sind die einzelnen Faktoren zu addieren, wenn keine Gemeinsamkeiten bei den Rechten bestehen. Gemeinsamkeiten sind z.B. ein kombiniertes Geh-, Fahr- und Leitungsrecht auf der gleichen Teilfläche eines Grundstücks. Rechte ohne Werteinfluss sind nicht zu berücksichtigen. Bei Fällen gleicher Voraussetzungen (z.B. Wohnungsrecht und Nießbrauch für die gleiche Person) wird ein Recht voll und jedes weitere Recht mit dem halben Korrekturfaktor berücksichtigt. Baulasten sind wie Rechte zu behandeln.

  1. Aktualisierung eines früheren Gutachtens des Sachverständigen oder der Sachverständigen Das Honorar ist mit einem Faktor zwischen 0,9 und 0,6 zu multiplizieren. Die Höhe des Faktors ist abhängig vom Aufwand, der mit der Aktualisierung verbunden ist.
  2. Zuschlag für erschwerte Bedingungen: Bei erschwerten Arbeitsbedingungen, die objektbezogen sind (z.B. Schmutz, Sicherheit, Gefahrenabwehr) ist mit dem Faktor 1,2 zu multiplizieren.
  3. Zuschlag für besondere Leistungen: Für die Beschaffung von erforderlichen Unterlagen, örtliche Aufnahme der Gebäude und Aufmaß, Erstellung oder Ergänzung von Plänen und maßstabsbezogenen Skizzen
    ist ein Zuschlag von 20 % bis 50 % je nach Aufwand und Schwierigkeit zu berücksichtigen.
  4. Nebenkosten: Nebenkosten sind frei vereinbar. Bei Fahrten mit dem Kraftfahrzeug ist zusätzlich eine Pauschale von 0,40 € pro gefahrenem Kilometer zu berücksichtigen.
  5. Umsatzsteuer: Alle Angaben sind ohne gesetzliche Umsatzsteuer dargestellt.
  6. Honorartabelle:

Quelle: Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V.

Wert in € Honorar in €
bis 100.000,00 750,00
125.000,00 860,00
150.000,00 970,00
175.000,00 1.050,00
200.000,00 1.200,00
225.000,00 1.250,00
250.000,00 1.300,00
300.000,00 1.450,00
350.000,00 1.550,00
400.000,00 1.650,00
450.000,00 1.750,00
Wert in € Honorar in €
500.000,00 1.800,00
750.000,00 2.100,00
1.000.000,00 2.400,00
1.500.000,00 2.900,00
2.000.000,00 3.400,00
2.500.000,00 3.800,00
3.000.000,00 4.200,00
4.000.000,00 5000,00
5.000.000,00 5.900,00
10.000.000,00 9.500,00
20.000.000,00 15.200,00

Kosten zur Orientierung nach ehem. §34 HAOI

Ist der Aufwand unverhältnismäßig erhöht wird zusätzlich nach Zeitaufwand gem. § 6 HOAI abgerechnet.

Wert Normalstufe Schwierigkeitstufe
Euro von Euro bis Euro von Euro bis Euro
  25.000 225,00 291,00 281,00   435,00
  50.000 323,00 394,00 384,00   537,00
  75.000 437,00 537,00 517,00   733,00
100.000 543,00 664,00 643,00   910,00
125.000 639,00 780,00 755,00 1062,00
150.000 725,00 881,00 856,00 1203,00
175.000 767,00 938,00 912,00 1278,00
200.000 860,00 1051,00 1017,00 1432,00
225.000 929,00 1131,00 1095,00 1544,00
250.000 977,00 1193,00 1157,00 1628,00
300.000 1071,00 1304,00 1264,00 1779,00
350.000 1149,00 1397,00 1356,00 1908,00
400.000 1207,00 1479,00 1425,00 2012,00
450.000 1266,00 1546,00 1490,00 2104,00
500.000 1318,00 1611,00 1559,00 2198,00
750.000 1563,00 1912,00 1847,00 2610,00
1.000.000 1776,00 2180,00 2104,00 2965,00
1.250.000 1981,00 2417,00 2336,00 3292,00
1.500.000 2164,00 2644,00 2548,00 3599,00
1.750.000 2357,00 2877,00 2780,00 3917,00
2.000.000 2510,00 3062,00 2956,00 4165,00
2.250.000 2671,00 3249,00 3150,00 4437,00
2.500.000 2856,00 3487,00 3382,00 4757,00
3.000.000 3152,00 3849,00 3724,00 5253,00
3.500.000 3450,00 4194,00 4079,00 5771,00
4.000.000 3729,00 4569,00 4410,00 6250,00
4.500.000 4082,00 5027,00 4837,00 6851,00
5.000.000 4348,00 5314,00 5148,00 7274,00